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Dr. Ute Sorger
Auditor, CEO Institut Dr. Sorger
INHALT
A Qualifikationen Bereich TUEV - Überblick
B Qualifikationen Bereich BWL - Überblick
C Qualifikationen Bereich Medizin - Überblick
D Qualifikationen PLUS
Dr. Ute Sorger
Auditor, CEO Institut Dr. Sorger
Institut Dr. Sorger GmbH
Schweiz, Kanton Zug, gegründet 2011
Frau Dr. med. dent. Ute Sorger ist als CEO des Beratungsunternehmens und selbstständige Auditorin im Bereich Medizinprodukte, im besonderen auch DIN EN ISO 13485 tätig.
Wir bieten Ihnen an
Globale Zulassungen von Medizinprodukten jeden Genres (Beispiel: Laser, Stoffliche Medizinprodukte, Wundspüllösungen; Keramiken)
A Qualifikationen Bereich TUEV - Überblick:
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Experten für GMP- und ISO-Audits und globale Zulassung von Medizinprodukten, Arznei- und Life Science-Produkten
Mit umfassender Erfahrung im Gesundheitswesen und internationaler Expertise im Bereich GMP (Good Manufacturing Practices) und ISO-Normen finden Sie hier hochqualifizierte Mediziner und Auditoren, spezialisiert auf die Qualitätssicherung und Zulassung von Medizinprodukten, Arzneimitteln, Pharmaprodukten und Life-Science-Produkten. Das fundiertes Wissen erstreckt sich dabei über Produkte für Mensch und Tier, einschließlich Nahrungsergänzungsmitteln. Höchstqualifizierte Professoren im Medizinprodukterecht stehen für legal zu Ihrer Verfügung.
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Regulatorische Expertise: Umfassendes Wissen über globale Zulassungsverfahren, einschließlich FDA, EMA und lokaler Behörden in verschiedenen Märkten weltweit.
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Mit der Leidenschaft, die weltweite Verfügbarkeit sicherer und qualitativ hochwertiger Gesundheitsprodukte zu gewährleisten, unterstützen wir Ihr Unternehmen bei der Optimierung und Einhaltung komplexer Regulierungsanforderungen in einem sich ständig wandelnden globalen Markt.
B Qualifikationen Bereich BWL - Überblick:
BWL - Kurse in Betriebswirtschaftslehre beim Studium an der FernUniversität Hagen, Deutschland, absolviert parallel zum Zahnmedizin Studium. Kurse in Recht, Buchhaltung, Statistik, VWL, BWL, Mathematik u.a.
C Qualifikationen Bereich Medizin - Überblick:
In welchen medizinischen Disziplinen ist ein Zahnarzt ausgebildet worden?
Inhalt :
Vorwort
Nr 1) LISTE ALLER FÄCHER UND PRÜFUNGEN DIE EIN ZAHNMEDIZINER LAUT PRÜFUNGSORDNUNG BESTEHEN MUSS
Nr 2) LISTE - Scheine (Leistungsnachweise)
Nr 3) INHALT DER VORGESCHREIBENEN KURSE DER ZAHNMEIDZIN IN GIESSEN, Z B PHANTOMKURS
Nr 4) Pre-clinical Section (Vorklinik) & Clinical Section (Klinik)
Nr 5) STUDIEN UND PRÜFUNGSORDNUNG ZAHNMEDIZIN GIESSEN:
Vorwort
Ein Zahnarzt hat im Labor eine medizinisch-feinmechanische Ausbildung absolviert, dies unter höchsten Standards der Präzision, standardmässig mit Mikroskop als Kontrollgerät und mit gefordertern Passgenauigkeiten im Mikrometerbereich - dies zur Herstellung von Werkstücken aus Gold, Platin und anderen Edelmetallen, sowie aus Präzisionskeramik (inclusive Engagierung von Hochpräzisions CAD/CAM Schleifgeräten) und aus High-Tech Kunststoffen. Schweissen, giessen, löten, die Hochpräzisions Verarbeitung von Keramik, Metall, Kunsstoff und zahllreichen Highend-Werkstoffen gehören zum Reportoire. Interessant ist dabei die erreichte Präszision, da der Arbeitsvorgang bis zum fertigen Werkstück hunderte Schritte umfassen kann, von denen jeder auch 100% gelingen muss, damit das Ergebns erreicht werden kann. Nur bei Erfüllung jedes einzelnen Schrittes der vorgegeben Prozesse ist das Endergebnis im Mikrometerbereich auch passgenau. Daher sind Zahnärzte in Punkto Qualität und Einhaltung von Arbeitsschritten einzigartig detailliert und gut ausgebildet. Dies bereits mit gewöhnlich über 50 Stunden Arbeitspensum pro Woche in der Universität. Anwesenheistspflicht, die täglich kontrolliert wird. Im übrigen sind Patienten täglich unter Aufsicht von Assistenzaerzten, Oberaerzten und Professoren zu behandeln, dokumentiert und überprüft - mit Testaten & d.h. mit Unterschrift bei jedem kleinen Arbeitsschritt. Dies ist nur die reine Praktik vor Ort im Universitätsklinikum. Dazu kommt dann das Literaturstudium für die Prüfungen. Es hat eine gewisse Aehnlichkeit mit der Präszision einer MIlitär-Einheit von Fliegern auf einem Flugzeugträger. Abläufe sind perfektioniert. Hierarchien geregelt. Zusammenarbeit und Verlässlichkeit auf die med. Assistenten trainiert. Extreme Strenge bei der geforderten Ausführung der Aufgaben ist Standard. Daher ist eine gewisse einzigartige Qualifikation für echtes Management von Qualität - QUALITÄTSMANAGEMENT GELEBT - bei Zahnaerzten gegeben. Real & seit Tag 1 - und täglich in der Praxis angewendet.
Nr 1) LISTE ALLER FÄCHER UND PRÜFUNGEN DIE EIN ZAHNMEDIZINER LAUT PRÜFUNGSORDNUNG BESTEHEN MUSS
Das Zahnmedizinstudium in Deutschland, einschließlich an der Justus-Liebig-Universität Gießen, ist durch die Zahnärztliche Approbationsordnung (ZAppO) geregelt. Diese gibt den Rahmen für die Fächer und Prüfungen vor, die Studierende im Laufe ihres Studiums absolvieren müssen. Die Prüfungsordnung der jeweiligen Universität, wie in Gießen, basiert auf dieser Verordnung und kann spezifische Regelungen enthalten.
Hier ist eine allgemeine Liste der Fächer und Prüfungen, die ein Zahnmedizinstudent an der Justus-Liebig-Universität Gießen laut Prüfungsordnung bestehen muss. Sie orientiert sich stark an der Struktur der Zahnärztlichen Approbationsordnung:
1. Vorklinischer Abschnitt (1. bis 5. Semester)
Im vorklinischen Teil des Studiums wird die wissenschaftliche und praktische Grundlage für die spätere zahnärztliche Ausbildung gelegt.
Fächer:
Wichtige Prüfungen:
2. Klinischer Abschnitt (6. bis 10. Semester)
Im klinischen Teil des Studiums werden praktische zahnärztliche Fähigkeiten und klinische Fächer unterrichtet. Dazu gehört die Behandlung von Patienten unter Anleitung.
Fächer:
Prüfungen:
3. Staatsexamen
Das Studium endet mit dem Staatsexamen, das in der Regel nach dem 10. Semester abgelegt wird und folgende Prüfungen umfasst:
4. Zusatzfächer/ Wahlpflichtfächer
Neben den Pflichtfächern müssen Studierende in der Regel auch Wahlpflichtfächer oder Wahlfächer absolvieren, die in der jeweiligen Universität angeboten werden. Die genaue Auswahl und Anzahl hängt von der Studienordnung der Universität ab.
Besonderheiten der Prüfungsordnung an der JLU Gießen
Die Justus-Liebig-Universität Gießen bietet möglicherweise einige spezifische Kurse oder Spezialisierungen an, die über die Vorgaben der ZAppO hinausgehen. Es wäre sinnvoll, die genaue Prüfungsordnung der Universität für Zahnmedizin einzusehen, um die spezifischen Fächer und Prüfungen zu verstehen, die für Gießen gelten.
Es ist auch zu beachten, dass während des Studiums regelmäßig praktische Leistungsnachweise (sogenannte "Scheine") erbracht werden müssen, die Teilnahme an klinischen Kursen und die praktische Behandlung von Patienten eine wesentliche Rolle spielen.
Nr 2) LISTE Scheine (Leistungsnachweise)
Während des Zahnmedizinstudiums müssen Studierende eine Vielzahl von Scheinen (Leistungsnachweisen) in verschiedenen theoretischen und praktischen Fächern erwerben. Diese Scheine sind Voraussetzung, um zu Prüfungen zugelassen zu werden und das Studium erfolgreich abzuschließen.
Hier ist eine allgemeine Übersicht der gängigen Scheine, die Studierende im Zahnmedizinstudium (auch an der Justus-Liebig-Universität Gießen) erwerben müssen. Diese Liste orientiert sich an den Vorgaben der Zahnärztlichen Approbationsordnung (ZAppO) und könnte je nach Universität leichte Abweichungen aufweisen:
Vorklinischer Abschnitt (1. bis 5. Semester)
Physik-Schein
Inhalt: Theoretische Physik für Mediziner und Zahnmediziner
Prüfung: Klausur und/oder mündliche Prüfung
Chemie-Schein
Inhalt: Anorganische und organische Chemie für Zahnmediziner
Prüfung: Klausur und Praktikum (inkl. Nachweis von Laborarbeiten)
Biologie-Schein
Inhalt: Allgemeine Biologie für Mediziner/Zahnmediziner
Prüfung: Klausur
Anatomie-Schein
Inhalt: Anatomie, Histologie und Embryologie, inkl. Präparierkurs
Prüfung: Klausur und mündliche Prüfung, praktische Prüfung am Präparat
Histologie-Schein
Inhalt: Mikroskopische Anatomie
Prüfung: Klausur und Praktikum
Physiologie-Schein
Inhalt: Funktionelle Physiologie des menschlichen Körpers
Prüfung: Klausur und Praktikum
Biochemie-Schein
Inhalt: Biochemie und Molekularbiologie
Prüfung: Klausur und Praktikum
Zahnärztliche Werkstoffkunde I (Propädeutik-Schein)
Inhalt: Einführung in die zahnärztlichen Materialien und ihre Eigenschaften
Prüfung: Praktischer Kurs
Phantomkurs Zahnersatzkunde I (Propädeutik I)
Inhalt: Einführung in die Prothetik (Präparation von Zähnen, Modellherstellung)
Prüfung: Praktischer Kurs
Terminologie-Schein
Inhalt: Medizinische Fachsprache
Prüfung: Klausur
Klinischer Abschnitt (6. bis 10. Semester)
Pathologie-Schein
Inhalt: Allgemeine und spezielle Pathologie
Prüfung: Klausur und Praktikum
Pharmakologie-Schein
Inhalt: Pharmakologie und Toxikologie
Prüfung: Klausur und mündliche Prüfung
Mikrobiologie-Schein
Inhalt: Mikrobiologie und Hygiene
Prüfung: Klausur und Praktikum
Innere Medizin-Schein
Inhalt: Grundlagen der Inneren Medizin
Prüfung: Klausur und/oder mündliche Prüfung
Chirurgie-Schein
Inhalt: Grundlagen der Chirurgie
Prüfung: Klausur und mündliche Prüfung
Zahnerhaltungskunde I & II
Inhalt: Konservierende Zahnheilkunde (Füllungstherapie, Endodontie)
Prüfung: Phantomkurs I & II und Patientenkurs
Prothetik-Schein (Phantomkurs Zahnersatzkunde II)
Inhalt: Prothetische Zahnersatzkunde (Kronen, Brücken, Prothesen)
Prüfung: Phantomkurs und Patientenkurs
Parodontologie-Schein
Inhalt: Erkrankungen des Zahnhalteapparats
Prüfung: Praktischer Kurs und Patientenkurs
Kieferorthopädie-Schein
Inhalt: Grundlagen der Kieferorthopädie (Fehlstellungen, Schienen)
Prüfung: Praktischer Kurs und Patientenkurs
Oralchirurgie-Schein
Inhalt: Grundlagen der zahnärztlichen Chirurgie
Prüfung: Praktischer Kurs und Patientenkurs
Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie-Schein
Inhalt: Chirurgische Behandlungen im Kieferbereich
Prüfung: Praktischer Kurs und Patientenkurs
Kinderzahnheilkunde-Schein
Inhalt: Zahnbehandlungen bei Kindern
Prüfung: Praktischer Kurs und Patientenkurs
Röntgenkunde-Schein
Inhalt: Zahnärztliche Radiologie
Prüfung: Praktischer Kurs
Zahnärztliche Propädeutik II (Patientenpraktikum)
Inhalt: Klinische Behandlung von Patienten in allen Bereichen der Zahnmedizin
Prüfung: Praktische Prüfungen
Zusätzliche Scheine und Leistungsnachweise
Erste-Hilfe-Kurs
Voraussetzung vor Beginn der klinischen Ausbildung.
Praktika in Zahnarztpraxen
Nachweis über bestimmte Praktikumsstunden in externen Zahnarztpraxen.
Anamnese- und Diagnostik-Schein
Untersuchung von Patienten und Erstellung von Behandlungsplänen.
Berufskunde und Praxisführung
Lehrveranstaltung zur Führung einer Zahnarztpraxis.
SOWIE DERMATOLOGIE UND HNO (HALS-NASEN-OHREN HEILKUNDE)
Fazit:
Diese Scheine sind essenziell für die Zulassung zu den jeweiligen Prüfungen. Die Phantomkurse und Patientenkurse sind besonders wichtig, da sie den praktischen Teil der Ausbildung abdecken, während die theoretischen Scheine durch Klausuren und Praktika erworben werden. Die genaue Liste der benötigten Scheine kann in der Studien- und Prüfungsordnung der Justus-Liebig-Universität Gießen eingesehen werden, da spezifische Anforderungen je nach Universität variieren können.
Nr 3) INHALT DER VORGESCHREIBENEN KURSE DER ZAHNMEIDZIN IN GIESSEN, Z B PHANTOMKURS
Das Zahnmedizinstudium an der Justus-Liebig-Universität Gießen (wie an anderen Universitäten in Deutschland) umfasst eine Vielzahl von theoretischen und praktischen Kursen. Hier sind die Inhalte einiger zentraler, vorgeschriebener Kurse, einschließlich der Phantomkurse, erläutert. Diese Kurse decken verschiedene Bereiche der Zahnmedizin ab und bereiten Studierende auf die klinische Praxis vor.
1. Phantomkurs (Propädeutik)
Der Phantomkurs ist ein wesentlicher Bestandteil des zahnmedizinischen Studiums und findet im vorklinischen und klinischen Abschnitt statt. Der Kurs wird oft in zwei Phasen unterteilt:
Phantomkurs Zahnersatzkunde I (Propädeutik I)
Inhalt: Dieser Kurs zielt darauf ab, die Grundlagen der Prothetik und Zahnersatzkunde zu vermitteln. Die Studierenden arbeiten an sogenannten "Phantomköpfen" – Modellen, die den menschlichen Kopf und Mundraum simulieren. Hier lernen die Studierenden:
Phantomkurs Zahnersatzkunde II (Propädeutik II)
Inhalt: Dieser Kurs baut auf den ersten Phantomkurs auf und vertieft die Kenntnisse in der Zahnersatzkunde. Die Studierenden üben komplexere Techniken und setzen ihr Wissen in umfangreicheren prothetischen Arbeiten um:
2. Phantomkurs Zahnerhaltung (Konservierende Zahnheilkunde)
Der Kurs der konservierenden Zahnheilkunde ist ebenfalls in mehrere Abschnitte unterteilt:
Phantomkurs Zahnerhaltungskunde
IInhalt: Dieser Kurs befasst sich mit den Grundlagen der konservierenden Zahnheilkunde, insbesondere der Füllungstherapie. Die Studierenden üben:
Phantomkurs Zahnerhaltungskunde II
Inhalt: Aufbauend auf dem ersten Kurs werden komplexere Füllungstechniken und endodontische Behandlungen vertieft:
3. Klinische Kurse in Zahnersatzkunde, Zahnerhaltung und Prothetik
Nach den Phantomkursen beginnt der klinische Abschnitt, in dem Studierende an echten Patienten arbeiten.
Patientenkurs Zahnersatzkunde
Inhalt: Im klinischen Kurs der Zahnersatzkunde behandeln die Studierenden unter Aufsicht eigene Patienten. Sie erstellen Behandlungspläne und führen zahnprothetische Maßnahmen durch, wie:
Patientenkurs Zahnerhaltung
Inhalt: Dieser Kurs baut auf den theoretischen und praktischen Grundlagen auf und ermöglicht es den Studierenden, an Patienten folgende Behandlungen durchzuführen:
4. Kurs in Kieferorthopädie
Inhalt: Dieser Kurs vermittelt die Grundlagen der Kieferorthopädie. Studierende lernen:
5. Kurs in Oralchirurgie
Inhalt: Der Kurs in Oralchirurgie lehrt Studierende chirurgische Grundtechniken. Dazu gehören:
6. Kurs in Parodontologie
Inhalt: Im Bereich der Parodontologie lernen Studierende, Erkrankungen des Zahnhalteapparats zu diagnostizieren und zu behandeln:
7. Röntgenkunde (Radiologie)
Inhalt: Der Kurs in Röntgenkunde ist verpflichtend und vermittelt:
8. Kurse in Allgemeinmedizin, Pathologie und Pharmakologie
Inhalt: Zusätzlich zu den fachspezifischen Kursen absolvieren Zahnmedizinstudierende allgemeine medizinische Kurse:
Innere Medizin und Chirurgie: Grundkenntnisse über allgemeine Krankheitsbilder und chirurgische Eingriffe, die für Zahnärzte relevant sind
Fazit:
Die zahnmedizinischen Kurse an der Justus-Liebig-Universität Gießen decken alle relevanten Aspekte der Zahnheilkunde ab – von der theoretischen Grundlagenvermittlung bis hin zur praktischen Anwendung an Patienten. Der Weg führt vom Arbeiten an Phantommodellen bis hin zur eigenständigen Patientenbehandlung unter Aufsicht, wobei alle zentralen Bereiche der Zahnmedizin wie Prothetik, Zahnerhaltung, Parodontologie, Kieferorthopädie und Oralchirurgie abgedeckt werden.
Nr 4) Pre-clinical Section (Vorklinik) & Clinical Section (Klinik)
Pre-clinical Section (Vorklinik)
To complete the first stage and qualify for the Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (pre-clinical exam), students need 10 certificates from various subjects:
Praktikum der Physik (Physics)
Übung in medizinischer Terminologie (Medical Terminology)
Praktikum der mikroskopischen Anatomie (Microscopic Anatomy)
Praktikum der makroskopischen Anatomie (Macroscopic Anatomy)
Praktikum der Biochemie und Molekularbiologie (Biochemistry and Molecular Biology)
Praktikum der Physiologie (Physiology)
Praktikum der Chemie (Chemistry)
Praktikum der Berufsfelderkundung (Professional Field Study)
Praktikum der Zahnmedizinischen Propädeutik – Präventive Zahnheilkunde (Dental Propedeutics – Preventive Dentistry)
Praktikum der Zahnmedizinischen Propädeutik – Dentale Technologie (Dental Propedeutics – Dental Technology)
Clinical Section (Klinik)
In the second stage, students must complete clinical training and earn four main certificates to qualify for the Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (clinical exam):
Nr 5) STUDIEN UND PRÜFUNGSORDNUNG ZAHNMEDIZIN GIESSEN:
Link:
https://www.uni-giessen.de/de/mug/6/html/6_60_11_2.html
Justus-Liebig-Universität Gießen
HLfGP.hessen.de
6.60.11 Nr. 2
Download als PDF-Dokument
Studienordnung
des Fachbereichs Humanmedizin
der Justus-Liebig-Universität Gießen
für den Studiengang Zahnheilkunde
mit dem Abschluss "Zahnärztliche Prüfung"
vom 19. Oktober 1998
FB 11HMWK GenemigungStAnz.Seite
StudO19.10.199829.10.199807.12.19983866
1. Änderung12.07.199911.11.1999Nr. 29 - 16.07.20012604
INHALTSVERZEICHNIS
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Studienvoraussetzungen
§ 3 Studienziel
§ 4 Studienbeginn
§ 5 Dauer des Studiums
§ 6 Umfang und Aufbau des Studiums
§ 7 Teilnahmevoraussetzungen
§ 8 Regelungen für den Zugang bei einer Lehrveranstaltung mit begrenzter Teilnehmerzahl
§ 9 Leistungsanforderungen bei scheinpflichtigen Lehrveranstaltungen
§ 10 Studienfachberatung
§ 11 Übergangsregelung
§ 12 Inkrafttreten
Regelstudienplan
Aufgrund der §§ 22 Abs. 5 des Hessischen Universitätsgesetzes hat der Fachbereich Humanmedizin der Justus-Liebig-Universität Giessen folgende Studienordnung für den Studiengang Zahnheilkunde erlassen:
§ 1 Geltungsbereich
Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Approbationsordnung für Zahnärzte (ZAppO) vom 26. Januar 1955 (BGBI. I S. 37) in der jeweils geänderten Fassung Aufbau und Durchführung des Studiums der Zahnheilkunde, insbesondere den Zugang zu den praktischen Lehrveranstaltungen gemäß § 19 Abs. 3, § 26 Abs. 4 und § 36 Abs. 1 ZAppO sowie den Erwerb der bei der Meldung zu der naturwissenschaftlichen und der zahnärztlichen Vorprüfung sowie der zahnärztlichen Prüfung vorzulegenden Nachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an diesen Lehrveranstaltungen.
§ 2 Studienvoraussetzungen
Abgesehen von den allgemeinen Voraussetzungen für die Einschreibung erfordert das Studium der Zahnheilkunde keine besonderen Voraussetzungen.
§ 3
Studienziel
Ziel des Studiums der Zahnheilkunde ist der Erwerb der Kenntnisse und Fähigkeiten, die eine zahnärztliche Approbation ermöglichen.
§ 4 Studienbeginn
Das Studium kann zum Wintersemester und zum Sommersemester aufgenommen werden.
§ 5 Dauer des Studiums
Dieser Studienordnung liegt die in § 2 ZAppO festgelegte Studienzeit von zehn Semestern und sechs Monaten zugrunde.
§ 6 Umfang und Aufbau des Studiums
1.Das Studium ist in einen vorklinischen Studienabschnitt mit fünf Semestern und einen klinischen Studienabschnitt mit fünf Semestern gegliedert. Es umfasst im vorklinischen Studienabschnitt 133 SWS, im klinischen Studienabschnitt 192 SWS.
2.(2) Der vorklinische Studienabschnitt wird durch die zahnärztliche Vorprüfung (§§ 25 bis 31 ZAppO) abgeschlossen. Diese Prüfung kann erst nach erfolgreichem Bestehen der naturwissenschaftlichen Vorprüfung (§§ 18 bis 24 ZAppO) abgelegt werden.
3.Die Ausbildung im klinischen Studienabschnitt kann erst nach erfolgreichem Abschluss des vorklinischen Studienabschnitts begonnen werden.
4.Der klinische Studienabschnitt wird durch die zahnärztliche Prüfung (§§ 32 bis 58 ZAppO) abgeschlossen.
5.Die nach der Approbationsordung für Zahnärzte nachzuweisenden Lehrveranstaltungen (ZAppO § 19, 3 a und b sowie § 26, 4 a und b sowie § 36, 1 a, b und c) und der Studienverlauf sind aus der Anlage (Regelstudienplan) ersichtlich.
6.Die naturwissenschaftlichen und medizinischen Lehrveranstaltungen sind vom Bereich Humanmedizin geregelt (Studienordnung für das Studium der Humanmedizin an der Justus-Liebig-Universität Giessen vom 05. Nobember 1984).
7.Das Direktorium des Zentrums für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde erstellt nach Absprache mit den an den Lehrveranstaltungen beteiligten Hochschullehrern einen Stundenplan für jedes Semester. Diese Pläne werden spätestens eine Woche vor Semesterbeginn öffentlich gemacht.
§ 7 Teilnahmevoraussetzungen
1.Die Voraussetzungen für die Teilnahme an praktischen Übungen und Kursen sind in Anlage B festgelegt.
2.Die Teilnahme an bestimmten praktischen Übungen und Kursen erfordert den Nachweis der regelmäßigen und erfolgreichen Teilnahme an vorangegangenen Kursen, wie dies in der Anlage B geregelt ist.
Voraussetzung für die Teilnahme an klinischen Kursen ist grundsätzlich die vollständig bestandene zahnärztliche Vorprüfung. Für Ärzte und Ärzte im Praktikum gilt die Sonderbestimmung § 61 ZAppO. Sie müssen nachweisen, dass sie nacheinander am Kurs der technischen Propädeutik, am Phantomkurs der Zahnersatzkunde I und am Phantomkurs der Zahnersatzkunde II regelmäßig und mit Erfolg teilgenommen haben.
3.Sind bei einem Fachwechsel aus einem anderen Studiengang durch eine zuständige Behörde Studien- und Prüfungsleistungen angerechnet worden oder möchten Studierende der Zahnheilkunde von einer anderen Universität nach Giessen wechseln, so können diese Studierenden höchstens in dasjenige Semester eingeschrieben werden, dem ihre bisher erbrachten Leistungen in den zahnmedizinischen Lehrveranstaltungen den Maßgaben der Anlage C dieser Ordnung entsprechen und in diesem Semester nach Maßgabe der Kapazitätsverordnung freie Plätze vorhanden sind.
4.Besteht für einen Kurs Anmeldepflicht, so wird dies durch Aushang (Schwarzes Brett im Erdgeschoss des Zentrums ZMK) am Ende des vorausgehenden Semesters bekanntgegeben. Die angegebenen Fristen sind einzuhalten. Studienanfänger und Studienortwechsler haben die Möglichkeit der Anmeldung bis zum Beginn des Kurses.
5.In klinischen Kursen kann eine Wissensüberprüfung als Zugangsvoraussetzung durchgeführt werden. Dies geschieht zum Schutz der Patienten. Es soll verhindert werden, dass Studierende ohne genügende Kenntnisse in den zahnärztlichen Kursen Patienten behandeln.
Anforderungen, Form und Verfahren einer Eingangsprüfung werden vom Kursleiter festgelegt und spätestens zum Ende des vorausgehenden Semesters bekanntgegeben.
§ 8 Regelungen für den Zugang bei einer Lehrveranstaltung mit begrenzter Teilnehmerzahl
1.Die Aufnahmekapazität für die praktischen Übungen und Kurse ist durch die personelle, räumliche und sachliche Ausstattung der Lehreinheit Zahnheilkunde begrenzt.
2.Zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Studiums können daher zu den praktischen Übungen und Kursen je Semester nur so viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugelassen werden, wie Plätze vorhanden sind. Von den vorhandenen Kursplätzen wird vorab ein Kursplatz für Zweit- und Drittwiederholer vorbehalten (unter Abs. 2.4.); sind keine Zweit- und Drittwiederholer vorhanden, wird dieser Platz in der in Abs. 2.1. bis 2.3. sowie 2.5. und 2.6. vorgesehenen Reihenfolge zugeteilt. In folgender Reihenfolge werden berücksichtigt:
2.1Studierende, die nach dem Regelstudienplan im vorangegangenen Semester einen Anspruch auf den Kurs hatten, sich gemeldet haben und keinen Kursplatz erhalten konnten, oder Studierende in einem klinischen Kurs, die aus Mangel an geeigneten Patienten die geforderten Kursleistungen nicht erbringen konnten, sowie Ärzte und Ärzte im Praktikum.
2.2Studierende, die nach dem Regelstudienplan in diesem Semester einen Anspruch auf den Kurs haben oder in vorangegangenen Semestern hatten, und Studierende, die den Kurs erstmalig ohne Erfolg abgeschlossen haben (Erstwiederholer) sowie Studierende mit vollständig bestandener ärztlicher Vorprüfung.
Übersteigt die Zahl dieser Studierenden die Zahl der nach Zuteilung gemäß Abs. 2.1 verbliebenen Kursplätze, entscheidet ein Losverfahren in dieser Gruppe. Wer dabei ausscheidet, gehört im darauffolgenden Semester zur Gruppe 2.1.
2.3Studierende, die nach dem Regelstudienplan erst später einen Anspruch auf den Kurs hätten, aber die Voraussetzungen nach Anlage B bereits erfüllen.
2.4Bewerben sich mehrere Zweit- und Drittwiederholer um den für sie reservierten Kursplatz, entscheidet ein Losverfahren. Zweitwiederholer sind diejenigen Studenten, die den Kurs bereits einmal erfolglos wiederholt haben; Drittwiederholer sind diejenigen Studenten, die den Kurs bereits zweimal erfolglos wiederholt haben. Sind nach Berücksichtigung von Abs. 2.1 bis 2.3 und Abs. 2.6 noch Kursplätze frei, werden auch diese unter den Zweit- und Drittwiederholern verlost. Zweit- und Drittwiederholer werden nicht für kommende Semester vorgemerkt.
2.5Studierende, die den Kurs mehr als zweimal erfolglos wiederholt haben (Mehrfachwiederholer), können in den Kurs nur aufgenommen werden, wenn nach Berücksichtigung von Abs. 2.1 bis 2.4 und 2.6 noch Kursplätze frei sind. Übersteigt die Anzahl der Mehrfachwiederholer die Zahl der freien Kursplätze, so entscheidet in dieser Gruppe das Los. Mehrfachwiederholer werden nicht für kommende Semester vorgemerkt.
2.6Für den Kurs der zahnärztlich-technischen Propädeutik und den Phantomkurs der Zahnersatzkunde I werden die zur Verfügung stehenden Plätze zunächst nach der in Abs. 2.1 bis 2.3 vorgesehenen Reihenfolge je Kurs vergeben. Danach werden freie Plätze des einen Kurses an die Gruppen Abs. 2.1 bis 2.4 des anderen Kurses vergeben, bevor Mehrfachwiederholer berücksichtigt werden.
§ 9 Leistungsanforderungen bei scheinpflichtigen Lehrveranstaltungen
1.Der/die verantwortliche Leiter/in erteilt nach ZAppO § 19, 4 (Muster 1) und § 36, 2 (Muster 4) die Bescheinigung über die Teilnahme an der praktischen Übung oder dem Kurs.
2.Die Bescheinigung ist zu erteilen, wenn der/die Studierende regelmäßig und mit Erfolg teilgenommen hat.
3.Regelmäßige Teilnahme setzt voraus, dass der/die Studierende nicht unentschuldigt fehlt und dem Kursleiter bei länger als 3 Tage dauernder Krankheit ein ärztliches Attest zugeleitet wird.
Eine regelmäßige Teilnahme ist nicht mehr gewährleistet, wenn der/die Studierende mehr als 15 % der jeweiligen Lehrveranstaltung versäumt hat.
4.Die erfolgreiche Teilnahme setzt Leistungsnachweise voraus. Sie erfolgen in der Regel durch schriftliche und/oder mündliche Prüfung sowie fachgerechte Anfertigung praktischer Arbeiten und/oder fachgerechte Behandlung von Patienten (klinische Kurse). Der Kursleiter macht zu Beginn der praktischen Übung oder des Kurses bekannt, in welcher Form die Erfolgskontrolle erfolgen wird.
5.Zeigen Studierende bei der Patientenbehandlung keine oder nur unzureichende theoretische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten, so kann der/die Kursleiter/in die weitere Patientenbehandlung untersagen bzw. die Fortsetzung erst nach erneuter Übung am Phantom und Erfolgskontrolle gestatten.
6.Der/die verantwortliche Leiter/in für eine praktische Übung oder einen Kurs gibt zu Beginn die Richtlinien bekannt, die den Umfang der Kursleistung, das Erbringen der Kursleistung und den Umfang mit dem Klinikeigentum (zur Verfügung gestellte Räume, Geräte, Instrumente, Material) betreffen. Die Studierenden sind verpflichtet, sich an diese Richtlinien zu halten.
Die festgelegten Kursleistungen sind von den Studierenden vollständig und in eigener Leistung innerhalb der Kurszeiten zu erbringen. Alle Arbeitsunterlagen müssen immer im Kursraum verbleiben. Ein Nichtbeachten kann den Ausschluss von der weiteren Veranstaltung zur Folge haben.
7.Versucht die/der Studierende, den Leistungsnachweis für eine scheinpflichtige Veranstaltung (praktische Übung oder Kurs) durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu erlangen, gilt die entsprechende Leistung innerhalb der Veranstaltung als nicht erbracht, so dass das betreffende Testat nicht erteilt wird.
In schwerwiegenden Fällen kann der/die verantwortliche Leiter/in der praktischen Übung oder des Kurses den sofortigen Ausschluss von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung anordnen. Ein schwerwiegender Fall liegt vor, wenn die mit Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel erlangte Leistung in ihrer Bedeutung für die gesamte Kursleistung mehr als 10% ausmacht. Der sofortige Ausschluss ist schriftlich anzuordnen. Dabei ist das besondere Interesse des Fachbereichs Humanmedizin an dem sofortigen Ausschluss zu begründen.
§ 10 Studienfachberatung
Für Studienanfänger werden Studieneinführungstage durchgeführt.
Die Studienfachberatung erfolgt getrennt nach vorklinischem und klinischem Studienabschnitt. Das Direktorium des Zentrums für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde benennt dafür Professoren. Die Studienfachberatung soll besonders von Studierenden in Anspruch genommen werden, die den Studienort gewechselt oder einen Studienabschnitt zu wiederholen haben.
§ 11 Übergangsregelung
Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Studienordnung das Studium der Zahnheilkunde bereits begonnen haben, können noch ein Semester nach den bisher geltenden Regelungen fortsetzen.
§ 12 Inkrafttreten
Diese Studienordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft.
Die Änderung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft.
Gießen, 16. Mai 2001
Prof. Dr. Andreas Schulz
Dekan des Fachbereichs Humanmedizin
Anlage A
Regelstudienplan für die Lehrveranstaltungen
(Approbationsordnung für Zahnärzte, ZappO § 19, 1 a, 1 b und § 26, 4 a, 4 b und § 36, 1 a, 1 b, 1 c)
I. Vorklinischer Studienabschnitt
Beginn des Studiums der Zahnheilkunde in einem WintersemesterBeginn des Studiums der Zahnheilkunde in einem SommersemesterSemester-
wochen-
stunden
FachsemesterFachsemester
1.2.3.4.5.1.2.3.4.5.
Vorlesungen
XTerminologieX1
XBiologieX3
XWerkstoffkunde - allg. ZahnheilkundeX2
XXChemieXXgesamt 3
XXPhysikXXgesamt 3
XXXAnatomieXXXgesamt 9
XHistologieX2
XXPhysiologieXXgesamt 8
XWerkstoffkunde - ZahnersatzkundeX2
XEmbryologieX1
XXBiochemieXXgesamt 8
FachsemesterFachsemester
1.2.3.4.5.1.2.3.4.5.
Kurse
XKurs der zahnärztlich-technischen Propädeutik
mit Demonstrationen
X18
2
XPhysikalisches PraktikumX4
XChemisches PraktikumX4
XPhantomkurs der Zahnersatzkunde I
mit Demonstrationen
X15
2
XAnatomischer PräparierkursX8
XMikroskopisch-Anatomischer KursX4
FPhantomkurs der Zahnersatzkunde II
mit DemonstrationenF18
2
XPhysiologie-PraktikumX7
XBiochemie-PraktikumX7
F = Ferienkurs in der vorlesungsfreien Zeit nach einem Wintersemester; (jeweils nach dem 3. oder nach dem 4. Semester), ganztägig sechs Wochen
II. Klinischer Studienabschnitt
Beginn des klinischen Studienabschnittes der Zahnheilkunde in einem WintersemesterBeginn des klinischen Studienabschnittes der Zahnheilkunde in einem SommersemesterSemester-
wochen-
stunden
FachsemesterFachsemester
6.7.8.9.10.6.7.8.9.10.
Vorlesungen
XEinführung in die ZahnheilkundeX1
XAllgemeine PathologieX2
XAllgemeine ChirurgieX2
XEinführung in die KieferorthopädieX1
XGeschichte der Medizin unter besonderer Berücksichtigung der Zahnheilkundex
1
XXZahn-, Mund- und KieferkrankheitenXXgesamt 4
XXZahnerhaltungskunde
umfassend
Primärprophylaxe
Kariologie
Endodontologie
Parodontologie
KinderzahnheilkundeXX
gesamt 4
XSpezielle PathologieX2
XHals-, Nasen- und OhrenkrankheitenX2
XHygiene einschließlich GesundheitsfürsorgeX1
XMedizinische Mikrobiologie
mit praktischen ÜbungenX1
2
XXInnere MedizinXXgesamt 4
XXZahnersatzkundeXXgesamt 4
XXPharmakologie
(einschließlich Rezeptierkurs)XX3
1
XXKieferorthopädieXXgesamt 4
XXZahn-, Mund- und KieferchirurgieXXgesamt 4
XZahnärztliche BerufskundeX1
Beginn des klinischen Studienabschnittes der Zahnheilkunde in einem WintersemesterBeginn des klinischen Studienabschnittes der Zahnheilkunde in einem SommersemesterSemester-
wochen-
stunden
FachsemesterFachsemester
6.7.8.9.10.6.7.8.9.10.
Kurse und Praktika
XPhantomkurs der ZahnerhaltungskundeX16
XKurs der kieferorthopädischen Behandlung IX8
XKlinik und Poliklinik für Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (auscultando)X
4
XHautklinik (practicando)X2
XPathohistologischer KursX3
XChirurgische PoliklinikX2
XKurs der klinisch-chemischen und physikalischen UntersuchungsmethodenX
2
XKlinik und Poliklinik der Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (practicando I)X
4
XKurs und
Poliklinik der Zahnerhaltungskunde IX16
2
XKurs der kieferorthopädischen TechnikX8
XRadiologischer Kurs
mit besonderer Berücksichtigung des StrahlenschutzesX
7
XKlinik und Poliklinik der Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (practicando II)X
4
XKlinik und Poliklinik der Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (practicando III)X
4
XOperationskurs IX3
XKurs und
Poliklinik der Zahnersatzkunde IX16
2
XOperationskurs IIX3
XKurs und
Poliklinik der Zahnersatzkunde IIX16
1
XKurs der kieferorthopädischen Behandlung IIX8
XKurs und
Poliklinik d. Zahnerhaltungskunde IIX16
1
Anlage B
Reihenfolge der Zahnmedizinischen Kurse
Die vorklinischen und klinischen Kurse in der Zahnheilkunde können nur in nachstehender Reihenfolge absolviert werden. Voraussetzungen für die einzelnen Kurse sind in eckigen Klammern nachgestellt. Für die klinischen Kurse muss die vorklinische Prüfung (Physikum) vollständig bestanden sein. Für Ärzte und Ärzte im Praktikum gilt § 61 ZAppO.
I. Vorklinik
(Parallelteilnahme grundsätzlich nicht möglich)
1.Kurs der zahnärztlich-technischen Propädeutik
2.Phantomkurs der Zahnersatzkunde I [ 1. ]
3.Phantomkurs der Zahnersatzkunde II [ 1. und 2. ]
II. Klinik
1.a)Phantomkurs der Zahnerhaltungskunde (einschließlich Parodontologie und Kinderzahnheilkunde)
b)Kurs der kieferorthopädischen Behandlung I
c)ZMK auscultando
2.a)Kurs und Poliklinik der Zahnerhaltungskunde I [1a)] (einschließlich Parodontologie und Kinderzahnheilkunde)
b)Radiologischer Kurs
c)ZMK practicando I [1c) ]
3.a)Kurs und Poliklinik der Zahnersatzkunde I [1a, 2a]
b)Kurs der kieferorthopädischen Technik [1b]
c)Operationskurs I [1c, 2c]
d)ZMK practicando II [1c, 2c]
4.a)Kurs und Poliklinik der Zahnersatzkunde II [1a, 2a, 3a]
b)Kurs der kieferorthopädischen Behandlung II [1b, 3b]
c)Operationskurs II [1c, 2c, 3c]
d)ZMK practicando III [1c, 2c, 3d]
5.a)Kurs und Poliklinik der Zahnerhaltungskunde II [1a, 2a, 3a] (einschließlich Parodontologie und Kinderzahnheilkunde)
Kurse der Zahnerhaltungskunde und Zahnersatzkunde können grundsätzlich nicht gleichzeitig absolviert werden.
Anlage C
Voraussetzungen für die Einstufung in Fachsemester Zahnheilkunde bei Studienwechsel (mit anrechenbaren Leistungen) oder Studienortwechsel:
a)für Aufnahme in das 2. Fachsemester
-Kurs der zahnärztlich-technischen Propädeutik
b)für Aufnahme in das 3. Fachsemester
-Kurs der zahnärztlich-technischen Propädeutik
c)für Aufnahme in das 4. Fachsemester
-Kurs der zahnärztlich-technischen Propädeutik
-Phantomkurs der Zahnersatzkunde I
-Phantomkurs der Zahnersatzkunde II (bei Aufnahme im WS)
d)für Aufnahme in das 5. Fachsemester
-Kurs der zahnärztlich-technischen Propädeutik
-Phantomkurs der Zahnersatzkunde I
-Phantomkurs der Zahnersatzkunde II (generell)
e)für Aufnahme in das 6. und höhere Fachsemester
-vollständig bestandene zahnärztliche Vorprüfung
-Erfüllen der Voraussetzungen entsprechend Anlage A und B
ChatGPT:
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D Qualifikationen PLUS
Im Studium wird oft "Multiple Choice" lernen verlangt. Zum Beispiel in Physiologie habe ich stattdessen ganze mehrere hundert Seiten umfassende Lehrbücher komplett gelesen. Dies, weil wegen bestimmter Dinge Grundlagenwissen für mich wichtiger war.
Daher habe ich auch in mündlichen Prüfungskommissionen mit drei Prüf-Professoren Physiolgie mit Bestnote 1 bestanden. Seit Dekaden sei dies dort nie vorgekommen.
Dies Wissen ist wichtig, um zum Beispiel Dinge betreffend Innere Medizin optimal ansehen zu können.